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Angaben gemäß § 5 TMG:

Stadt Tribsees
Der Bürgermeister
Karl-Marx-Straße 18
18465 Tribsees

 

Kontakt:

Telefon: 038320 617211
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Quelle: http://www.e-recht24.de

 

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Dipl.Med. Heike Töllner

Fachärztin für innere Medizin
Neubaustraße 29
18465 Tribsees
 

Tel.: 038320 - 66333
Fax: 038320 - 66335
www.praxis-toellner.de

 

Sprechzeiten:

Mo.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Di. und Mi.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Do.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
16.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

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Benjamin Winter

Facharzt für Innere Medizin
Paßtrifft 19
18465 Tribsees

Tel.: 038320 - 448
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.hausarztpraxis-tribsees.de

Sprechzeiten:

Mo.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Di.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mi.   08.00 Uhr - 11.00 Uhr
Do.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr.   08.00 Uhr - 11.00 Uhr

 


Allgemeinarztpraxis

Dr. med. Ala Michaelis

Kar-Marx-Str. 17
18465 Tribsees

Tel.: 038320 - 717211

Fax: 038320-717213

www.dr-ala-michaelis.de



Zahnärztin Nicole Cyliax

Verbindungsweg 37
18465 Tribsees

Tel. 038320 - 262

Sprechzeiten:

Mo. und Mi.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di. und Do.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr.   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

 


Zahnärztin Martina Weidemann

Willi-Braun-Str. 30a
18465 Tribsees

Tel. 038320 - 257

 

Sprechzeiten:

Mo. und Do.   07.00 Uhr - 13.00 Uhr
Di.   07.00 Uhr - 11.30 Uhr
15.00 uhr - 18.00 Uhr
Mi.   07.00 Uhr - 11.30 Uhr
13.00 uhr - 16.00 Uhr
Fr.   07.00 Uhr - 11.00 Uhr

 

 

 

 

Wo beantrage ich Wohngeld? Was muss ich wissen?

 

Öffnungszeiten des Amtes Recknitz-Trebeltal:

Rathaus Tribsees
Frau Schmidt
Tel.: 038320 - 617234

Dienstag:   9:00 Uhr - 12:00 Uhr
und 14.00 uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag:   9:00 Uhr - 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:   9:00 Uhr - 12:00 Uhr

 


 

Hinweise zum anzugebenden Einkommen bei der Antragstellung auf Wohngeld

Das Wohngeldgesetz hat andere Regelungen zur Anrechenbarkeit von Einkommen als sonstige Sozialleistungsgesetze. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass Einkünfte, die bei anderen Leistungen unbeachtlich sind, beim Wohngeld möglicherweise anzurechnen sind.

 

Zum anrechenbaren Einkommen bei der Berechnung von Wohngeld gehören - vereinfacht dargestellt - alle steuerpflichtigen Einkünfte sowie bestimmte steuerfreie Einnahmen. Die Unterscheidung, ob einzelne Einnahmen steuerpflichtig oder steuerfrei sind, ist nach dem Einkommensteuergesetz zum Teil sehr kompliziert. Außerdem ist der Katalog der beim Wohngeld anrechenbaren steuerfreien Einnahmen recht umfangreich.

 

Um Sie bei der korrekten Antragstellung zu unterstützen, bitten wir Sie, bei jeder Antragstellung sämtliche Einkünfte anzugeben. Die Sachbearbeiter/innen der Wohngeldbehörde werden anhand Ihrer Angaben prüfen, ob und in welcher Höhe die Einkünfte bei der Berechnung des Wohngeldes nach dem Gesetz anzurechnen sind.

 

Nachfolgend sind einige der wichtigsten anrechenbaren Einkünfte aufgeführt, die Sie bei Antragstellung in jedem Fall angeben müssen. Die Aufzählung ist nicht abschließend!

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Sachbearbeiter/in.

 

Erwerbseinkünfte, z.B.:

  • Lohn, Gehalt, Besoldung
  • Arbeitslohn bei geringfügiger Beschäftigung ("Minijobs" auf 450 € Basis)
  • Ausbildungsvergütung
  • Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresprämie etc.
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
  • Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung
  • Sachbezüge, z.B. für unentgeltliche Unterkunft (z.B. bei Personen im Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Sozialen Jahr)
  • Arbeitslohn in einer Werkstatt für behinderte Menschen
Auch Nebenverdienste mit einem Arbeitslohn von bis zu 165 € monatlich und Nebenverdienste von Minderjährigen sind anzugeben.

Bitte legen Sie die Verdienstbescheinigung der letzten Monate vor.

 

Renten, z.B.:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente ("EU-Rente")
  • Witwen-/Witwerrente
  • Waisenrente
  • Unfallrente, Abfindungen und sonstige Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Betriebsrente

Bitte legen Sie den jeweils aktuellen Rentenbescheid vor.

 

Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B.:

  • Zinsen
  • z.B. aus Sparbüchern, Sparkonten, Bausparverträgen, Tagesgeldkonten, Festgeldanlagen und bei Auszahlung/Rücklauf von Lebensversicherungen
  • Erträge, Dividenden, sonstige Ausschüttungen
  • z.B. aus Aktien, Fonds

Es sind von allen bestehenden Geldanlagen die Zinsen, Erträge, Dividenden und sonstige Ausschüttungen des Vorjahres anzugeben. Die Einkünfte sind auch dann anrechenbar, wenn Sie über diese wegen Speerfristen etc. noch gar nicht verfügen konnten (z.B. beim Festgeld oder bei Bausparverträgen).

Bitte legen Sie die Steuerbescheinigung oder Jahreskontoauszüge des Vorjahres vor.

 

Lohn- und Einkommensersatzleistungen, z.B.:

  • Arbeitslosengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Übergangsgeld
  • Insolvenzgeld

Bitte legen Sie den aktuellen Bescheid vor.

 

Ausbildungsförderungsleistungen, z.B.:

  •  BAföG
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Meister-BAföG
  • Ausbildungsgeld für behinderte Menschen
  • Stipendien
Bitte legen Sie den aktuellen Bescheid bzw. einen Nachweis zum Stipendium vor.

 

Bitte beachten Sie:

Allein lebende Personen, die BAB oder BAföG (mit Zuschuss-Anteil) beziehen, haben keinen Wohngeldanspruch. Allein lebende Personen, die kein BAB oder BAföG beziehen, weil das Einkommen oder Vermögen der Eltern zu hoch ist, haben ebenfalls keinen Wohngeldanspruch.

 

Sonstige Einkünfte, z.B.:

  • Gewinn bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Elternunterhalt etc.)
  • Unterhaltsvorschuss
  • regelmäßige Einkünfte von einer dritten Person (für den Lebensunterhalt oder die Miete)
  • Pflegegeld des Jugendamtes für Pflegeeltern
  • bestimmte Leistungen für Zeit- und Berufssoldaten und Personen im Freiwilligen Wehrdienst, wie Entlassungsgeld, Übergangsgebührnisse
  • Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (wenn der Empfänger ausnahmsweise wohngeldberechtigt ist)
 Bitte legen Sie aktuelle Nachweise vor.